Zweites Update vom 19.05.2020
Seit der ersten, am 25.4.2020 veröffentlichten Risikoeinschätzung wurden weitere Fragen – bedingt durch die dynamische Lage der Corona-Pandemie – aufgeworfen. Mit der schrittweisen Lockerung des sog. Lockdown seit dem 6.05.20 – die auch je nach Bundesland zum Teil sehr unterschiedlich ausfällt – werden die Fragen aus dem Bereich der professionellen Musik und der Laienmusik immer drängender, wie und wann musikalische Aktivitäten weiter aufgenommen werden können. Diese betreffen den Gemeindegesang im Gottesdienst ebenso wie organisierte Formen des Singens und Musizierens in der Laienmusik sowie die professionelle Musikausübung von Orchestern, Chören, Bands und Ensembles in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie an anderen Veranstaltungsorten. Hinsichtlich der musikalischen Genres bestehen gemeinsame und ähnliche Fragen.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Gesangs- und Instrumentalunterricht an Musikhochschulen, Musikschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen zu.
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